Der Weg zum Anwalt beziehungsweise bis ein Jurist sich auch Rechtsanwalt als solcher nennen darf, war dies in aller Regel ein beschwerlicher Weg, den es gilt als solchen anzuerkennen. Der Advokat, wie er dann auch aus dem Lateinischen Wortstamm stammend genannt wird, ist in dessen Aufgabe und Tätigkeit nicht vor Niederlagen oder möglichen Regressionen geschützt – die sogenannte Anwaltshaftung gehört zum Beruf.
Es kann vorkommen, dass auch ein gut ausgebildeter Anwalt in einen Haftungsfall gerät und verpflichtet werden kann oder könnte, um eine Zahlung leisten zu müssen, beispielsweise gegenüber einem Mandanten. Um dem entgegen zu wirken sind die Rechtsanwälte zu einer Pflichtversicherung, nämlich der Berufshaftpflichtversicherung, verpflichtet. Dieser Schutz der Anwaltshaftung muss lückenlos während der gesamten Dauer der Anwaltstätigkeit nachgewiesen werden. Dieses Verhältnis gilt beiderseits; das heisst, das auch die Versicherung unverzüglich der Rechtsanwaltskammer (beispielsweise die Rechtsanwaltskammer in Köln) eine Gefährdung innerhalb des Versicherungsschutz melden muss. Da diese Anwaltshaftung ein sehr spezielles Versicherungssachgebiet ist, wird diese Art der Berufshaftpflichtversicherung nur von einigen wenigen Gesellschaften angeboten – hinzu kommen die möglichen hohen Schadens- beziehungsweise Schadensersatzsummen, die die Ansprüche als besonders erachten lassen.
Die Pflicht zu dieser Art von Pflichtversicherung für den Berufsstand der Anwälte ist auch in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) geregelt – dieses Bundesgesetz regelt den Berufsstand der Rechtsanwälte mit all deren Rechten und Pflichten.