Kartellrecht & Fusionskontrolle

Der Motor der Wirtschaft ist Innovation, Tatkraft und Marktstärke – doch nicht um jeden Preis. Spätestens wenn es um die Marktmacht von Unternehmen geht, kann eine wirtschaftliche Bedrohung entstehen. So wie sie das Kartellrecht versucht abzuwenden und verbietet. Auch der Schritt einer Fusion von Firmen ist durchaus gangbar und normal, aber auch hierbei gilt es die Gesetzeslage nicht nur hinsichtlich des tangierten Rechtsgebietes sondern auch unter Umständen des jeweiligen Landes zu beachten und einzuhalten. Bei ein jeder Firmenfusion steht daher bereits am Startpunkt die Einbeziehung des Fachanwalts für Kartellrecht und Fuisionskontrolle im Vordergrund.

Hierbei zählen nämlich nicht nur, dass die Vertragsparteien sich handelseinig sind sondern auch die kartellrechtlichen Auflagen erfüllt werden. Marktbeherrschende Konstruktionen können nämlich rechtswidrig sein und dann sind die entstehenden Folgekosten mit Sicherheit sehr hoch und stehen in keinerlei Verhältnis zu der vorher angestrebten Verbundeffekten. Schließlich können bei einer Nichtbeachtung der rechtlichen Komponente nicht nur Kosten sondern auch ein mögliches Totalverbot stehen. Daher gilt es genau diesen Bereich im Vorfeld juristisch eruieren zu lassen.

Die Thematik Kartellrecht und Fusionskontrolle ist aber nicht nur ein Gebiet, welches ausschließlich die Privatwirtschaft beschäftigt. Auch im Mischverhältnis zwischen öffentlichen Recht und deren Anstalten und der freien Marktwirtschaft können kartellrechtliche Aspekte im Raum stehen. Ein Beispiel dafür ist der historisch bedingte Übergang der Deutschen Bundespost in die Telekom; bis heute werden regelmäßig Diskussionen über den Versorgungsauftrag und die Berührungspunkte mit der Marktwirtschaft und dem Wettbewerb geführt. Im Fokus steht dabei oftmals der Verdacht der Ausnutzung einer marktbeherrschenden Lage.