Produkthaftungsrecht

Der sensible Bereich der Produkthaftung ist in der Bundesrepublik Deutschland im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) kodifiziert – hierbei handelt es sich nicht nur um die Definition des Produkts im Sinne des Gesetzes sondern auch die Rechtsfolgen bei Verstoß, Verletzung und Schaden. Der Schadenersatz und dessen Rechtsfolgen stehen ebenfalls im engen Zusammenhang mit der Thematik der Produkthaftung. Der Rechtsanwalt für Produkthaftungsrecht ist dabei der qualifizierte Ansprechpartner wenn es um die Vorbereitung oder auch Vorabinformation hinsichtlich der Rechtsberatung geht. Dieses Fachwissen ist in mehrerlei Hinsicht vonnöten: Es gibt nämlich in der bundesdeutschen Rechtssprechung zahlreiche Präzedenzfälle und Regelungen, die es schon vor Beginn der Produktion eines Produktes aus juristischer Sicht zu beachten gelten sollte. Nicht umsonst hat der Gesetzgeber daher das Produkthaftungsgesetz detailliert gestaltet; auch im Speziellen hinsichtlich beispielsweise der Arzneimittelindustrie – hier gibt es Teilbereiche, die auch in die Arzthaftung beziehungsweise fachärztliche Aufklärungspflicht fallen und es dringend zu beachten gilt.
Nicht zuletzt aufgrund der Betrachtung aus haftungstechnischer Sicht sondern auch bei übergreifender juristischer Betrachtung fällt auf, dass der anwaltliche Rat eine sinnvolle Institution darstellt. Der Fachanwalt kann nämlich nicht nur diesen einen Fachbereich abdecken sondern weiß auch Rat und Tat im Hinblick auf angrenzende Rechtsbereiche, die es gilt zu beachten.